Der Kreisseniorenrat Heidenheim schließt sich der Meinung des Landesseniorenrat Baden-Württemberg zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten an.

Er begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das häuslichen Betreuungskräften künftig den Mindestlohn sichert. „Denn damit ist endlich Schluss mit der illegalen Praxis, ausländische 24-Stunden-Betreuerinnen gegen alle Regeln des Arbeitsrechts und weit unter dem Mindestlohn zu beschäftigen“, so Professor Eckart Hammer, Vorsitzender des Landeseniorenrats.

Für viele Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen ist dieses Urteil jedoch ein herber Schlag. Viele pflegende Angehörige können ohne die osteuropäischen Kräfte die Herausforderungen der häuslichen Pflege nicht stemmen. „Beide, pflegende Angehörige und Betreuungskräfte werden von der Politik seit Jahren allein gelassen“, „Es kann und darf nicht mehr sein, dass Deutschland seine ungelösten Pflegeprobleme auf dem Rücken derer austrägt, die das Pflegesystem in Deutschland stützen.“

Die Politik habe diese Praxis jahrelang sehenden Auges zugelassen, um die Kosten für die notwendige Absicherung der häuslichen Pflege zu ersparen. Fast alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wollen die Pflege zu Hause, haben dafür aber zu wenig finanzielle und personelle Unterstützung. „Was jetzt Not tut, ist eine grundlegende Pflegereform, die insbesondere die häusliche und ambulante Pflege materiell absichert“, fordert Hammer. Und ein häusliches Betreuungsgesetz, ähnlich wie in Österreich, könnte den rechtlichen Rahmen schaffen.

Im Übrigen gibt es auch legale Möglichkeiten, Betreuungskräfte anzustellen, wie etwa über die Vermittlungsdienste FairCare der Diakonie oder CariFair der Caritas.