Um eine möglichst selbständige Haushaltsführung bis ins hohe Alter beibehalten zu können, sollte dieser Bereich individuell angepasst werden.
 
Dabei erleichtert die Einrichtung eines Sitzarbeitsplatzes das Arbeiten. Die Bedienelemente sollten deshalb in Greifhöhe angebracht werden. Die optimale Arbeitsflächenhöhe richtet sich nach der individuellen Größe des Nutzers.
 
Die Stuhlhöhe sollte ebenfalls darauf abgestimmt sein. Dies ist der Fall, wenn im Sitzen die Unterarme flach auf dem Tisch liegen, ohne dass die Schultern hochgezogen werden.
 
Höhenverstellbare Unterschränke und Arbeitsplatten lassen sich individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Nutzers einstellen. Zusätzlich lässt sich die Arbeitshöhe der entsprechenden Tätigkeit (im Sitzen oder Stehen) anpassen.
 
Für Rollstuhlfahrer sollte der Arbeitsbereich unterfahrbar sein. Bei Bedarf kann durch Entfernen eines Unterschrankes Beinfreiheit unter der Küchenarbeitsplatte geschaffen werden.
 
Weitere Hinweise oder eine persönliche und individuelle Beratung erhalten Sie kostenlos, neutral und unverbindlich durch die Wohnberatung des Landkreises.
 
Kontaktvereinbarungen über den Kreisseniorenrat Heidenheim unter Tel. 07323 / 5372.
 
Die Wohnberatung wird unterstützt aus Mitteln der gesetzlichen Pflegeversicherung!